Profi-Schnelltest
Antigen Schnelltests für den Profi-Bedarf.
Es erfolgt keine Abgabe von in-vitro-Diagnostika an Endverbraucher (Privatkunden), nur an medizinisches Fachpersonal.
Nach Maßgabe von § 3 Abs. 4 und Abs. 4a Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) darf eine Abgabe ausschließlich an die dort genannten natürlichen Personen, Einrichtungen und Unternehmen, u.a. Apotheken, Arztpraxen, Behörden, Wiederverkäufer und Arbeitgeber erfolgen. >> Mehr Informationen